Gesetzliche Verordnungen

Hinweispflichten nach der Elektroschrottverordnung  

Enstorgung von Elektogeräten

Informationen über die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten gemäß dem Gesetz über das
nverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)
Hersteller müssen ihre Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht werden,
mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) kennzeichnen und kostenlos zurücknehmen. Wir möchten Sie
hiermit darüber informieren, dass derartige Altgeräte nicht als unsortierter Siedlungsabfall zu beseitigen sind, sondern
getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen sind.

 


Informationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz 

(Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten)

Die Hersteller müssen seit dem 13.11.2005 in den Verkehr gebrachte, alte Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen. Die Hersteller müssen ihre Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 23.11.2005 in Verkehr gebracht werden, mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) kennzeichnen.

Als Händler sind wir gesetzlich verpflichtet Sie hiermit zu informieren, dass solche Altgeräte nicht als unsortierter Siedlungsabfall zu beseitigen sind, sondern getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen sind.

Gemäss dem "ElektroG" vom 23.03.2005 verkaufen wir ab dem 25.11.2005 nur noch Elektro- und Elektronikgeräte von Herstellern, welche sich entsprechend bei der zuständigen Behörde registriert haben und eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung ihrer Elektrogeräte nachweisen können.


Informationen zu Biozidprodukten

Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen!